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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Anwendungsbereich & Begriffsbestimmung

1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen bei Mesch Elektrohandel GbR nachfolgend "Mesch" genannt, die von Verbrauchern oder Unternehmern über die Internetportale oder in sonstiger Form getätigt werden. Bei telefonischen Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbestellung einbezogen werden.

1.2
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.


§2 Angebot & Vertragsabschluss

2.1
Die Darstellung der Produkte im Shop stellt kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Produktpräsentation dar. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung senden" gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung über die im Warenkorb enthaltenden Waren ab. Den Eingang der Bestellung bestätigen wir dem Besteller umgehend per E-Mail. Die Bestellung stellt ein Angebot an Mesch zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Besteller ist an seine Angebotserklärung 14 Tage lang gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann Mesch die Annahme des Angebots erklären. Die Annahme des Angebots erfolgt grundsätzlich durch die Auslieferung der Ware oder ausnahmsweise, indem Mesch dem Besteller in sonstiger Weise - etwa durch eine Auslieferungsbestätigung per E-Mail - die Bestellung in Textform verbindlich bestätigt; die automatische Bestätigungsmail bezüglich des Eingangs der Bestellung ist keine Annahmeerklärung im o.g. Sinne. Sollte die Auslieferung ausnahmsweise erst nach Ablauf von 14 Tagen erfolgen, ist der Besteller nicht mehr an seine Bestellung gebunden, es sei denn im Shop wurde bei dem jeweiligen Produkt auf eine mögliche längere Lieferzeit hingewiesen. Ansonsten ist die nach Ablauf von 14 Tagen erfolgende Warenanlieferung ein neues Angebot zum Vertragsabschluss; der Besteller kann dieses Angebot stillschweigend durch Warenannahme und Ingebrauchnahme oder ausdrücklich annehmen; Mesch verzichtet insofern auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).

2.3
Eine Bestellung kann auch telefonisch oder per Fax erfolgen. Bei der telefonischen Bestellung wird der Besteller zur Einsichtnahme dieser AGB auf Mesch´s Internetseite verwiesen, auf Verlangen werden ihm diese AGB in Textform zugesandt. Bei Bestellungen per Fax, werden dem Besteller die AGB per Fax übermittelt.

2.4
Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird -vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall -entsprechend § 2.1 zunächst ein Vorvertrag geschlossen. Mesch ist zunächst lediglich verpflichtet, sich um eine ausreichende Belieferung zu bemühen und gegebenenfalls seine Zulieferer zu kontaktieren. Der Unternehmer ist zunächst nur verpflichtet, Mesch, ein Abstandnehmen von der Bereitschaft zum Abschluss des (künftigen) Vertragschlusses zumindest drei Tage im Voraus schriftlich anzuzeigen. Der Vorvertrag entfaltet eine zweiwöchige Bindungswirkung. Sofern Mesch die Ware innerhalb der Zweiwochenfrist bereit stellt oder ausliefert und eine Erklärung nach Satz 3 Mesch zu diesem Zeitpunkt nicht zugegangen ist, kommt der Hauptvertrag automatisch zustande.

2.5
Sollte Mesch das Angebot zu veränderten Bedingungen, z.B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten (§ 150 II BGB). Mesch wird den Besteller unverzüglich nach der Bestellung in Textform auf das modifizierte Angebot hinweisen. Ein Verbraucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen ausdrücklich oder stillschweigend -etwa durch widerspruchslose Warenannahme oder per E-Mail- anzunehmen. Mesch verzichtet insofern auf einen Zugang der Annahmeerklärung des Bestellers (§ 151 BGB). Sofern der Besteller Unternehmer ist und der modifizierten Angebotserklärung nicht binnen 3 Tagen nach Zugang widerspricht, gilt das Angebot als angenommen, es sei denn, dass Mesch wegen einer erheblichen Abweichung von der ursprünglichen Bestellung mit einer Annahme des modifizierten Angebots nicht rechnen durfte.

2.6
Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn ein Angebot von Mesch offensichtliche Schreibfehler oder andere falsche Angaben enthält, die die Eigenschaften oder den Preis des Produktes betreffen. Mesch muss dem Besteller nachweisen, dass es sich um einen Schreibfehler oder um eine falsche Angabe handelt. Sofern der Besteller Verbraucher ist, haftet Mesch für alle Beschaffenheitsangaben im Sinne des § 434 I 3 BGB uneingeschränkt; insbesondere darf der Verbraucher auf die Richtigkeit der auf den unter § 1.1 genannten Webseiten gemachten Produktangaben vertrauen.


§ 3 Nichtverfügbarkeit der Leistung

3.1
Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil Mesch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, hat Mesch das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle wird Mesch den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern Mesch ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Zulieferer überraschend nicht beliefert wurde.

3.2
Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern Mesch hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt. Dem Verbraucher stehen im Fall einer Falschlieferung im Sinne des § 434 III BGB die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte uneingeschränkt zu.


§ 4 Preise und Versandkosten

4.1
Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inklusive der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Versehentliche Falschauszeichnungen sind möglich; verbindlich ist im Zweifel nicht der auf den Internetportalen oder in sonstiger Form ausgezeichnete, sondern der in der Annahmeerklärung von Mesch bestätigte Preis. Sollte der ausgezeichnete Preis um mehr als 20 % von dem marktüblichen Preis abweichen, trifft den Besteller eine Obliegenheit zur Rückfrage hinsichtlich der Richtigkeit des ausgezeichneten Preises.

4.2
Mesch berechnet für Warenlieferungen in Deutschland eine Versendungspauschale in Höhe von 6,90 €.
Ab einem Gewicht von 31 kg, einer Länge von über 2,00 m oder für Waren, die nicht für den Paketversand geeignet sind, wird automatisch die Versandart Spedition gewählt. Der Versand per Spedition kostet 45 €.

Bei Sendungen nach Norwegen und in die Schweiz fallen zusätzlich Verzollungskosten an.

Versandkosten Deutschland bis 30kg:
pauschal 6,90 EUR

Expressversand (next Day)
zusätzlich 17,00 Euro

Versandkosten Deutschland ab 30kg:
pauschal 45,00 EUR

Für alle Warensendungen in das EU-Ausland und sonstige Drittländer berechnet Mesch die tatsächlich anfallenden Versandkosten. Bei Sendungen nach Norwegen und in die Schweiz fallen zusätzlich Verzollungskosten an.


§ 5 Zahlung, Fälligkeit und Verzug

5.1
Der Kaufpreis für die Waren und ihre Versendung ist sofort fällig und per Giropay, Lastschrifteneinzug, Kreditkarte (VISA oder Mastercard), Paypal, oder per Barzahlung bei Abholung der Ware am Firmensitz zu zahlen. Bei Zahlungen mit Kreditkarte sowie bei Paypal-Zahlungen trägt der Besteller als Zahlungskosten 3% des Gesamtwertes der Bestellung.

5.2
Mit Angabe der Kreditkartennummer/Kontonummer in der Bestellung ist Mesch ermächtigt, den Kaufpreisbetrag von dem vom Kunden in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto/Girokonto einzuziehen; etwaige Bankgebühren infolge eines Scheiterns der Geldanweisung wegen Unterdeckung des Kontos hat der Besteller zu tragen. Bei Zustimmung zum Lastschriftverfahren wird das Geld sofort von uns abgebucht. Eine vorherige Prüfung, ob die Ware vorrätig ist, erfolgt nicht.

5.3
Die Zahlungspflicht wird spätestens mit Übergabe der Ware an den Besteller fällig.

Mesch ist zur Erbringung von Teillieferungen berechtigt; der Kaufpreis wird der Teillieferung entsprechend anteilig fällig. Der Warenlieferung liegt ein Rechnungsbeleg bei. Der Rechnungsbetrag ist in einer Summe zu zahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab ordnungsgemäßem Zugang der Ware nebst Rechnung kommt der Besteller automatisch in Zahlungsverzug (§ 286 III BGB); dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur bei entsprechendem Warnhinweis in der jeweiligen Rechnung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

5.4
Mesch ist im Fall des Zahlungsverzugs nach fruchtlosem Fristablauf zum Rücktritt berechtigt.

5.5
Der Besteller haftet während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei Mesch bereit gestellten oder bereits ausgelieferten Sache (§ 287 BGB). Nimmt der Besteller die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an - ohne im Fall des Verbrauchsgüterkaufs von einem etwaigen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen - schuldet er im Fall des Annahmeverzugs insbesondere die entstehenden Mehraufwendungen, beispielsweise die infolge des mehrfachen Zustellversuchs zusätzlich anfallenden Expresskosten oder etwaige Verwahrkosten, Verwaltungskosten, etc. (§ 304 BGB); Mesch hat ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten (§ 300 BGB). Annahmeverzug liegt insbesondere vor, wenn der Kunde zum konkret vereinbarten Leistungszeitpunkt an der angegebenen Lieferadresse persönlich nicht anzutreffen ist. Sofern der Besteller die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, kann Mesch vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen (§ 325 BGB).


§ 6 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht

6.1
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif sind oder von Mesch nicht bestritten werden.

6.2
Die Abtretung eines Anspruchs des Bestellers gegenüber Mesch ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von Mesch rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.

6.3
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 7 Auslieferung und Rügeobliegenheit

7.1
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Sofern der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§ 447 BGB); sofern der Besteller Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Sache an den Besteller bzw. ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges über (§ 474 II BGB).

7.2
Mesch bemüht sich, die Ware schnellstmöglich anzuliefern; Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gemäß § 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur schriftlich vereinbarte Liefertermine als verbindlich.

7.3
Mesch darf die Ware schuldbefreiend einer in der Wohnung des Bestellers angetroffenen Person oder einem unmittelbaren Nachbarn des Bestellers übergegeben. Diese Personen sind zur Öffnung des Versandpakets nicht berechtigt.

7.4
Der Besteller hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Die Rechte des Verbrauchers aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit nicht eingeschränkt; aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Verbrauchers nach § 254 BGB erwachsen. Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt unberührt.

7.5
Sofern der Besteller Unternehmer ist, besteht nach entsprechender Absprache die Möglichkeit der Direktauslieferung der Ware an dessen Kunden. Sofern diese Kunden Verbraucher sind, stellen sie sich im Vertragsverhältnis zwischen Mesch und dem Unternehmer gleichfalls als empfangsberechtigte Vertreter des Unternehmers dar; insbesondere trifft Sie an Stelle des Unternehmers die Rügeobliegenheit nach § 7.4; die Rechte des Verbrauchers gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner bleiben von dieser Regelung unberührt.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Mesch. Gleiches gilt für Gegenstände, die im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen geliefert werden. Die gesetzlichen Eigentumsrechte nach den §§ 946 ff. BGB bleiben hiervon unberührt; der unberechtigte Erwerber ist gegebenenfalls zur Rückübereignung des eingebauten Bestandteils verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Mesch gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers zur Mangelbeseitigung im Fall des Verzugs von Mesch mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung. Kommt der Besteller seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann Mesch nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Besteller heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Besteller.


BEGINN WIDERRUFSBELEHRUNG

§ 9 Widerrufsrecht

9.1
Widerrufsrecht bei Warenbestellungen im Online-Shop

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Mesch Elektrohandel GbR
Bahnhofstr. 47
22946 Trittau

E-Mail: info@mesch-shop.de

9.2
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

9.3
Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.


§ 10 Gewährleistung

10.1
Sofern der Besteller Verbraucher ist, gelten - vorbehaltlich der Haftungsvereinbarung nach § 13 - die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff., 474 ff. BGB).

10.2
Ein bei Lieferung bereits fehlerhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Mesch zunächst auf eigene Kosten durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (§ 439 BGB). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Besteller - vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung nach § 13 - die weitergehenden Rechte nach § 437 Nr. 1-3 BGB.
Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

  • bei Schäden, die beim Besteller durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sofern diese nicht auf einer mangelhaften Montageanleitung beruhen,
  • bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Besteller schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
    Mesch leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.

10.3
Sowohl für den Fall des berechtigten Reparaturersuchens als auch für den Fall des berechtigten Ersatzersuchens ist der Besteller verpflichtet, das mangelhafte Produkt auf Kosten von Mesch an die angegebene Rücksendeadresse (§ 9.1) - möglichst unter Angabe der Auftragsnummer - einzusenden. Vor der Einsendung sollte der Kunde im eigenen Interesse von ihm eingefügte Gegenstände (z. B. Chips oder Karten) aus dem Produkt entfernen. Mesch ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände hin zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Mesch nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Mesch ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist; in diesem Fall informiert Mesch den Besteller und hält den Gegenstand zur Abholung bereit. Der Besteller hat, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Ebenso obliegt es dem Besteller, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, hat er gegebenenfalls von ihm aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von ihm eingesandten Produkt zu löschen. Sollte sich bei der Produktuntersuchung herausstellen, dass es sich um eine offensichtlich unbegründete Mängelrüge handelt, ist der Besteller Mesch zur Aufwandsentschädigung in Höhe eines Pauschalbetrages von 40,00 € verpflichtet; beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwands im Einzellfall unbenommen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Beweislastregelung des § 476 BGB unberührt. Sollte tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegen, wird Mesch dem Kunden die verauslagten Versendungskosten umgehend nach Durchführung der Nacherfüllung erstatten (§ 439 II BGB).

10.4
Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Besteller die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten (§ 439 IV BGB). Je angebrochenen Monat Nutzungszeit wird ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 4 % des Kaufpreises der ersetzten Ware fällig; dem Besteller bleibt der Nachweis einer niedrigeren Nutzungsentschädigung unbenommen.

10.5
Der Rücktritt ist nur im Fall eines nicht unerheblichen Mangels möglich (§ 323 V BGB); Schadensersatzansprüche bestehen -auch für Verbraucher- nur nach Maßgabe des § 13 (§ 475 III BGB).

10.6
Darüber hinaus können für innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Produkte auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten (vertraglichen) Garantiezusage bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.


§ 11 Verjährungsfrist

11.1
Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Verbrauchern endet bei neuen Sachen zwei Jahre ab Gefahrenübergang und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Ist der Besteller Unternehmer besteht auch für neue Sache eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Gefahrenübergang.

11.2
Sofern der Besteller Verbraucher ist, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Erhalt der Ware, bei Unternehmern mit Warenbereitstellung bzw. Übergabe an die Spedition zu laufen. Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nach § 12.1 nicht verlängert.


§ 12 Haftung auf Schadensersatz

12.1
Mesch haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.

12.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Mesch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Mesch nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.3
Unabhängig von einem Verschulden von Mesch bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Mesch dar.

12.4
Mesch ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.


§ 13 Verwendung von Daten

13.1
Alle personenbezogenen Daten werden bei Mesch streng vertraulich behandelt. Persönliche Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen an Dritte weiter gegeben. Nur die jeweils notwendigen Daten werden an den Service-Provider, den Distributor und den Paket- bzw. Kurierservice weiter gegeben. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen, berichtigen oder für Zwecke der Werbung sperren zu lassen.


§ 14 Verpackungsmaterial, Batterien

14.1
Die von Mesch versendeten Verpackungsmaterialien können durch die Besteller selber entsorgt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die verwendeten Materialien an Mesch zurück zu senden. Alte Batterien und Akkus können ebenfalls vom Besteller selber bei einer öffentlichen Sammelstelle bzw. überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus verkauft werden oder an Mesch zurück gesendet werden.


§ 15 Sonstiges

15.1
Alle mit Mesch abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 1 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts.

15.2
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand der Sitz von Mesch; gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15.3
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von Mesch.

15.4
Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; im Fall eines Dissens in einzelnen Teilen gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB).

15.5
Anzeigen und Erklärungen gegenüber Mesch sind in schriftlicher Form abzugeben, sofern der Besteller Verbraucher ist; sofern der Besteller Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per Einwurf-Einschreiben abzugeben. Vertragliche Abreden oder Erklärungen des Verwenders bleiben von dieser Regelung unberührt.

15.6
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.


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